Über 120 Jahre lang funktionierte das Gebäude in der Schwarzingergasse 4 im Karmeliterviertel als Schule. Jetzt wird es abgerissen (Zwischenbrücken berichtete). Zuletzt wurden die letzten Schulmöbel aus dem Haus getragen, die Tafeln von den Wänden gerissen und die Armaturen der Sanitäranlagen entfernt.
Mit den eigentlichen Abbrucharbeiten soll noch vor dem Sommer begonnen werden, wie Zwischenbrücken berichtete. Die für Schulgebäude zuständige Bildungsstadträtin Bettina Emmerling (Neos) hat es offenbar besonders eilig. Nur: Warum eigentlich?
Baulücke statt Neubau
Ursprünglich sollte in der Schwarzingergasse eine neue Schule gebaut werden, doch dieser Bau wurde aus Geldmangel auf unbestimmte Zeit verschoben. Das U-förmige Gebäude von 1893 wird trotzdem dem Erdboden gleich gemacht. Statt dem Neubau folgt eine Baulücke, abgeriegelt durch einen Bauzaun.

Warum aber diese Eile? Die Pressestelle der für Schulen zuständigen Magistratsabeitlung 56 antwortet: Das Gebäude müsse „aufgrund des schlechten Gebäudezustandes und einer ungünstigen Geometrie des Bestandsgebäudes...abgerissen werden. Eine Sanierung wurde nach wirtschaftlicher Prüfung als nicht sinnvoll eingestuft.“
Keine sichtbaren Schäden
In den vergangenen Tagen wurden Zwischenbrücken aktuelle Fotos aus dem Inneren des Schulgebäudes zugespielt. Wir haben der Quelle absolute Vertraulichkeit zugesichert. Die Bilder zeigen erstaunlich gut erhaltene Räume. Typische Mängel in heruntergekommenen Altbauten wie Feuchtigkeitsschäden, Schimmel oder kaputte Fenster sind nicht zu sehen.





Zwischenbrücken fragte bei der zuständigen MA 56 nach: Wer hat dem Gebäude einen schlechten Zustand attestiert? Wer hat die „wirtschaftliche Prüfung“ durchgeführt? Die Antwort der Pressestelle: „Verschiedene externe Gutachterinnen, darunter Statikerinnen und Bauphysikerinnen, haben das Gebäude Vorort überprüft. Alle Gebäude der Stadt Wien – Schulen (MA 56) werden im Auftrag des Bau- und Gebäudemanagements (MA 34) außerdem alle zwei Jahre von Ziviltechnikerinnen zur sicherheitstechnischen Überprüfung begangen. Zusätzlich wurde ein Ingenieurbefund beauftragt....Unter Berücksichtigung der Expert*innenbewertungen und wirtschaftlicher Aspekte fiel schließlich die Entscheidung auf die Variante Abbruch und Neubau als die zielführendste Lösung.“
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz
Weil darüber hinaus keine Informationen mehr kamen, begehrt Zwischenbrücken nun Einsicht in die Gutachten und den Ingenieursbefund mittels Informationsfreiheitsgesetz IFG. Die MA 56 hat bis Ende Juni Zeit, darauf zu antworten.







